Allgemeinen Geschäftsbedingungen

GENERAL RENTAL CONDITIONS

GUERIN Rent-a-Car (Dois) Lda, (hereinafter referred to as Guerin) rents to the Customer through a Rental Contract of which the General Conditions are an integral part, the motor vehicle described in the present contract (hereinafter referred as the Car), according to the terms set out on the first page, the rental being subject to the terms and conditions described below.

This document contains the terms of the rental contract signed between Guerin and the Customer, so that the Customer must ensure that he has full knowledge of the contract and agree with the following terms:

1. ZUSTAND DES FAHRZEUGS UND RÜCKGABE
1.1 Der Kunde erklärt und erkennt an, dass sich das Fahrzeug, das Gegenstand dieses Vertrages ist, in einem guten Zustand befindet und keine
offensichtlichen Mängel aufweist, mit Ausnahme derer, die im Dokument „Zustand des Fahrzeugs" beschrieben sind, das einen integralen Bestandteil
dieses Vertrages bildet und hiermit für alle Zwecke vollständig wiedergegeben wird.
1.2 Der Kunde erkennt an, dass er verpflichtet ist, das Fahrzeug in demselben Zustand zurückzugeben, in dem es ihm übergeben wurde, zusammen
mit den entsprechenden Dokumenten, Ersatzteilen, Zubehör und Ausrüstungen, die ihm zu diesem Zeitpunkt übergeben werden.
1.3 Das Fahrzeug muss an die Guerin-Vertretung zurückgegeben werden, an der es abgeholt wurde, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde.

2. NUTZUNGSBEDINGUNGEN
2.1 Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug in gutem Zustand gehalten wird und die notwendigen Sicherheitsvorrichtungen im Fahrzeug
verwendet werden, wobei er sich um eine umsichtige und angemessene Nutzung zu bemühen hat und stets dafür sorgen muss, dass das Fahrzeug bei
Nichtbenutzung verschlossen an einem sicheren Ort abgestellt wird.
2.2 Der Kunde muss das Fahrzeug mit dem richtigen Kraftstofftyp betanken.
2.3 Der Kunde darf das Fahrzeug für die folgenden Zwecke bzw. unter den folgenden Umständen nicht benutzen oder dessen Benutzung gestatten:
a) Beförderung von Lasten oder Personen gegen Entgelt;
b) Beförderung von Gütern, auch unentgeltlich, unter Verstoß gegen eine gesetzliche Bestimmung;
c) Ziehen und/oder Antreiben von Fahrzeugen, Anhängern oder anderen Gegenständen;
d) Teilnahme an sportlichen Wettkämpfen;
e) Fahren unter dem Einfluss von alkoholischen Getränken, Drogen oder anderen Substanzen steht, die direkt oder indirekt die Wahrnehmungs- und
Reaktionsfähigkeit des Fahrers beeinträchtigen;
f ) Fahren unter Verletzung einer jeglichen Verkehrsregel;
g) Fahren durch eine andere Person, die kein autorisierter Fahrer im Sinne dieses Vertrages ist oder, selbst wenn dies der Fall ist, nicht die von Guerin für
die Anmietung geforderten Mindestanforderungen hinsichtlich Alter und Gültigkeit des Führerscheins erfüllt; in diesem Fall haftet der Kunde direkt
gegenüber Guerin und muss Guerin gemäß den gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen entschädigen;
h) Verlassen des portugiesischen Staatsgebiets, ohne vorherige Genehmigung von GUERIN.
2.4 Den Fahrern ist es nicht gestattet, im Fahrzeug zu rauchen, und jeglicher Nachweis eines solchen Verhaltens führt dazu, dass der Kunde die
entsprechende Strafe (wie in der Preisliste angegeben) zahlen muss.

3. HAFTUNG UND PFLICHTEN DES KUNDEN
3.1 Neben den anderen Bestimmungen dieses Vertrages hat der Kunde zudem die folgenden Pflichten:
a) Zahlung der Fahrzeugmiete gemäß den geltenden Tarifen zu zahlen, einschließlich der zusätzlichen Kosten für die Flughafensteuer, die
Kraftfahrzeugsteuer, die nationalen und internationalen Ablieferungen und Abholungen, junge Fahrer sowie und die im Mietvertrag beschriebenen
Optionen, die vom Kunden gebucht werden können.
b) Übernahme der vollen Haftung und der folgenden Kosten:
I) Die Kosten für die Betankung des Fahrzeugs, wenn es mit weniger Kraftstoff zurückgegeben wird als im Dokument "Zustand des Fahrzeugs"
angegeben;
II) Die Kosten für die Betankung des Fahrzeugs, die der Anzahl der fehlenden Liter Kraftstoff entsprechen, wenn das Fahrzeug mit weniger Kraftstoff
zurückgegeben wird als im Dokument "Zustand des Fahrzeugs" angegeben;
III) Die Kosten für die Ausstellung der Fahrzeugpapiere im Falle ihres Verlustes oder ihrer Verlegung durch den Kunden;
IV) Die anfallenden Steuern gemäß der geltenden Gesetzgebung während der gesamten Geltungsdauer des vorliegenden Vertrages;
V) Die Kosten für den Ersatz von beschädigten Reifen, die durch eine unübliche Nutzung des Fahrzeugs entstanden sind;
VI) Die mögliche Strafe, die sich aus dem Verstoß gegen das Rauchverbot im Fahrzeug ergibt;
VII) Die mögliche Strafe für die Nutzung des Fahrzeugs außerhalb des portugiesischen Staatsgebiets ohne vorherige Genehmigung von GUERIN;
VIII) Die Kosten für die Ablieferung des Fahrzeugs an einer anderen Vermietstation als derjenigen, an der der Mietvertrag unterzeichnet wurde;
IX) Die Schadensbearbeitungsgebühr, die den Verwaltungskosten für die Schadensbearbeitung entspricht, sowie die Kosten für die Stilllegung des
Fahrzeugs während des Zeitraums der Schadensbehebung, die für jeden Schadensfall fällig werden, sofern diese nicht im Mietpreis enthalten sind und
der Schaden nicht auf Verschulden und/oder Fahrlässigkeit des Mieters zurückzuführen ist oder der Wert des Schadens unter dem für die Gebühr
festgelegten Betrag liegt;
X) Die eventuelle Entschädigung für die vorzeitige Übergabe des Fahrzeugs in Bezug auf die vereinbarte Mietdauer, je nach geltendem Miettarif und a
nderen im Rahmen dieses Vertrages bestellten Produkten;
XI) Eine eventuelle Entschädigung für die vorzeitige Rückgabe des Fahrzeugs im Verhältnis zur vereinbarten Mietdauer, je nach dem anwendbaren
Miettarif und anderen im Rahmen dieses Vertrags vereinbarten Produkten.
XII) Alle Mautgebühren, die sich aus dem Verkehr auf mautpflichtigen Straßen und dem Passieren von Mautstellen ergeben.
XIII) Alle Kosten, Bußgelder oder sonstigen Gebühren, die mit der Stilllegung des Fahrzeugs verbunden sind, wenn es von den Polizeibehörden infolge
einer vom Kunden zu verantwortenden rechtswidrigen Handlung, einschließlich des illegalen Transports von Waren, beschlagnahmt wird;
XIV) Alle Bußgelder, Kosten, Strafen für Verkehrsverstöße oder Gesetzesübertretungen, unabhängig davon, ob gerichtlich oder außergerichtlich, die
dem Fahrzeug oder dem Kunden angelastet werden, sowie die Verwaltungskosten für die Identizierung des Fahrzeugs bei den Behörden während der
Laufzeit dieses Mietvertrags, es sei denn, sie werden durch die Handlung oder Unterlassung von Guerin verursacht;
XV) Alle Kosten, einschließlich Rechts- und Anwaltskosten, die anfallen, um die Zahlung von Beträgen zu erwirken, die der Kunde gemäß diesem
Vertrag schuldet.
3.2 Zusätzlich zu den Bestimmungen in Absatz 3.1 haftet der Kunde nach Reklamation durch Guerin für die folgenden Kosten und Schäden,
einschließlich, aber nicht beschränkt auf Reparaturkosten, Wertminderung, entgangenen Gewinn, Abschleppkosten und Fahrzeugabholung:
a) für alle Schäden, die während des Mietzeitraums am Fahrzeug verursacht werden, unter expliziter Berücksichtigung der Schäden, die im Dokument „
Zustand des Fahrzeugs" beschrieben sind;
b) Diebstahl, Raub oder Verlust des Fahrzeugs.
3.3 Unbeschadet des folgenden Absatzes beschränkt sich die Haftung des Mieters für den Eintritt und die Behebung von Schäden auf den
Höchstbetrag der Selbstbeteiligung, die gemäß der zum Zeitpunkt des Mietbeginns geltenden Tabelle berechnet wird, unbeschadet der Kosten für das
Abschleppen und die Abholung des Fahrzeugs, die in vollem Umfang zu Lasten des Mieters gehen.
a) CDW - Die Haftung des Mieters für Schäden am Fahrzeug gemäß Punkt 3.2, Absatz a), ist auf den Mindestbetrag der Selbstbeteiligung begrenzt,
der gemäß der zum Zeitpunkt des Mietvertrags gültigen Tabelle berechnet wird, außer bei Schäden an Glas, am unteren oder oberen Teil des Fahrzeugs,
an Felgen, Reifen, Windschutzscheibe und Innenausstattung, die durch Vandalismus verursacht wurden;
b) TW - Die Haftung des Kunden bei Diebstahl, Raub oder Verlust des Fahrzeugs gemäß Absatz b) von Zier 3.2 ist auf den Mindestbetrag der
Selbstbeteiligung begrenzt, der nach der zum Zeitpunkt des Mietbeginns geltenden Tabelle berechnet wird, ausgenommen in Fällen, in denen der
Mieter den Diebstahl, Raub oder Verlust nicht bei den zuständigen Behörden anzeigt und GUERIN nicht den Originalschlüssel des Fahrzeugs übergibt;
c) SUPER-MIETSCHUTZ - Die Haftung des Kunden für Schäden, die durch die Optionen CDW und TW geschützt sind, wird vollständig ausgeschlossen,
mit Ausnahme von Schäden an Scheiben, Felgen und Reifen, optischen Einrichtungen und Scheinwerfern, Rückspiegeln sowie Schäden an der unteren
und oberen Karosserie und der Innenausstattung des Fahrzeugs.
d) GLASBRUCHSCHUTZ - Die Haftung des Kunden für Schäden an Scheiben, Rückspiegeln, Scheinwerfern und optischen Einrichtungen wird
ausgeschlossen;
e) SCHEIBEN- UND RADSCHUTZ - Die Haftung des Kunden für Schäden an Scheiben, Reifen und Felgen, Rückspiegeln, Scheinwerfern und optischen
Einrichtungen wird ausgeschlossen;
f) BEGRENZUNG DER SELBSTBETEILIGUNG - Die Haftung des Kunden für die Zahlung der Mindestselbstbeteiligung wird gemäß der geltenden Preisliste
begrenzt;
g) TOP-REISEASSISTENZ - Die Haftung des Mieters für den Abschleppdienst und die Vor-Ort-Hilfe entfällt in den Fällen, in denen der Schlüssel im
Fahrzeug verloren oder vergessen wurde, das Fahrzeug aufgrund einer leeren Batterie, eines Kraftstowechsels oder -mangels, eines platten Reifens
oder eines Unfalls, für den der Fahrer verantwortlich ist, liegengeblieben ist, und diese Hilfeleistung auf Anfrage des Mieters und nach Diagnose durch
GUERIN vor Ort geleistet wird.
3.5 Die in den vorstehenden Absätzen genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht, auch wenn der Kunde die beschriebenen Optionen
abonniert hat, wenn ein Verstoß gegen die Regeln für die Nutzung des Fahrzeugs, ein vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten, ein Verstoß gegen die
Straßenverkehrsordnung vorliegt oder wenn die haftungsbegründenden Situationen dann eintreten, wenn das Fahrzeug nicht vom Kunden oder von
einem autorisierten Fahrer gefahren wird.

4. VORAUSSETZUNGEN FÜR DEN ABSCHLUSS DES MIETVERTRAGS
4.1 Das Mindestalter für das Führen eines Fahrzeugs im Sinne dieses Vertrags beträgt 21 Jahre, und die Fahrerlaubnis muss vor mehr als einem Jahr
rechtmäßig erworben worden sein, außer bei Geländewagen und Luxusfahrzeugen, für die das Mindestalter 25 Jahre beträgt.
4.2 Guerin kann nach eigenem Ermessen Fahrer für das Fahrzeug für Personen unter dem im vorigen Absatz genannten Alter, aber über 18 Jahren,
zulassen, eine Option, die als „Junger Fahrer" bezeichnet wird und die die Zahlung einer zusätzlichen Gebühr gemäß der zum Zeitpunkt des
Mietbeginns gültigen Preisliste voraussetzt.
4.3 Guerin kann die Vermietung eines Fahrzeugs an Kunden verweigern, die keine Garantien für die ordnungsgemäße Erfüllung der im Mietvertrag
festgelegten Verpflichtungen bieten, worunter beispielsweise die Vorlage einer gültigen Kreditkarte (einschließlich einer virtuellen Kreditkarte) zu
verstehen ist.
4.4 Guerin kann sich zudem weigern, Autos an Kunden und/oder Fahrer zu vermieten, die vom portugiesischen Autovermieterverband (ARAC) als
sämig gelistet werden.
4.5 Für die Zwecke dieses Vertrages verpichtet sich der Mieter, GUERIN eine gültige Telefonnummer und E-Mail-Adresse zu nennen, die die Erfüllung
dieses Mietvertrages ermöglicht.

5. ZAHLUNG
5.1 Der Kunde erkennt an, dass die Mindestmietdauer für das Fahrzeug einen Tag beträgt, wobei ein Tag im Sinne dieses Vertrages ein Zeitraum von 24
Stunden ab Mietbeginn ist, und dass die Berechnung des Gesamtmietpreises auf der Anzahl der Tage basiert, an denen sich das Fahrzeug im Besitz des
Kunden befand, gemäß dem anwendbaren Miettarif und anderen im Rahmen dieses Vertrages abgeschlossenen Produkten.
5.2 Im Rahmen dieser Klausel wird das vom Kunden bei Abschluss des Mietvertrags angegebene Kreditkartenkonto mit den fälligen Beträgen für die
Miete (Preis) und andere vertraglich vereinbarte Zusatzprodukte und -dienstleistungen, für die Behebung von Schäden am Fahrzeug, für die eventuell
fällige Selbstbeteiligung, für die Verwaltungskosten, für die Gebühren und sonstigen Kosten für die Nutzung von "Via Verde" [Verkehrswege mit
Maut-Gebühren], für den Betankungsservice des Fahrzeugs sowie für die Anzahl der am Tag der Übergabe des Fahrzeugs fehlenden Liter Kraftstoff belastet.
5.3 Für die Zwecke des vorstehenden Absatzes legt der Kunde eine gültige Kreditkarte vor, mit der er GUERIN ermächtigt, die zu diesem Zweck
erforderlichen Zahlungsaufträge auszuführen, wobei der Kunde sein ausdrückliches Einverständnis dazu erteilt, und GUERIN die erforderlichen
Zahlungsinformationen unter Einhaltung aller PCI-Sicherheitsvorschriften sicher speichert, für den Fall, dass Folge- und/oder Zusatzkosten entstehen.
5.4 Jegliche Beanstandungen des Kunden in Bezug auf das Zustandekommen oder die Bemessung seiner Kosten müssen Guerin bis zum dreißigsten
Tag nach Erhalt der Endabrechnung vorgelegt und mitgeteilt werden.

6. VERTRAGSVERLETZUNGEN
6.1 Guerin kann nach eigenem Ermessen, jederzeit und auf Kosten des Kunden diesen Vertrag kündigen und das Fahrzeug wieder in Besitz nehmen,
falls der Kunde diese allgemeinen Geschäftsbedingungen oder irgendeine andere Bestimmung aus diesem Mietvertrag oder einem zuvor
abgeschlossenen Vertrag nicht einhält.
6.2 Im Falle der Nichterfüllung des Vertrages aufgrund mangelnder Zahlung durch den Kunden wird Guerin diese Informationen an den
portugiesischen Autovermieterverband ARAC (Associação dos Industriais de Aluguer de Automóveis Sem Condutor) weitergeben, um den Kunden als
säumigen Kunden zu identifizieren.

7. MAUTZAHLUNGSSYSTEM VIA VERDE
7.1 Guerin stellt dem Mieter ein Via Verde Kennzeichen zur Verfügung, das an der Windschutzscheibe des Fahrzeugs angebracht wird, und der Mieter
haftet für die Zahlung aller Mautgebühren, die für die Nutzung des Fahrzeugs während der Mietdauer erhoben werden.
7.2 Für die Zahlung muss der Mieter eine gültige Kreditkarte vorlegen, die ein ausreichendes Guthaben auf dem entsprechenden Bankkonto aufweist,
um die fälligen Beträge zu decken, deren Abbuchung nach der Feststellung der Nutzung der Straßeninfrastrukturen erfolgen kann, wobei der Mieter
akzeptiert, dass die entsprechenden Abbuchungen nach Beendigung des Mietvertrags erfolgen.
7.3 Sollte GUERIN nicht in der Lage sein, die fälligen Mautgebühren abzubuchen, wird GUERIN den Kunden über die Unmöglichkeit der Zahlung
informieren und in diesem Fall die gesetzlichen Mechanismen zur Eintreibung dieser Beträge und anderer damit verbundener Kosten nutzen,
unbeschadet der Bestimmungen des Gesetzes Nr. 25/2006 vom 30. Juni 2006 in seiner geänderten Fassung.
7.4 Der Kunde ist auch für das ordnungsgemäße Funktionieren und die Beibehaltung des Via Verde Identifizierungsgeräts in einwandfreiem Zustand
verantwortlich und darf dieses Gerät auf keinen Fall von der Stelle entfernen, an der es installiert ist, und muss sich im Falle einer Störung an eine
Station der Guerin wenden, um es auszutauschen.

8. VERSICHERUNGEN
8.1 Der Kunde oder die von Guerin autorisierten Fahrer schließen eine Haftpflichtversicherung ab, die das Risiko von Personen- oder Sachschäden
gegenüber Dritten bis zu einer Deckungssumme von 50.000.000 Euro (fünfzig Millionen Euro) abdeckt, die der portugiesischen Gesetzgebung
unterliegt und integraler Bestandteil dieses Vertrages ist und bei Guerin eingesehen werden kann.
8.2 Der Kunde kann eine persönliche Unfallversicherung (PAI) abschließen, die im Falle eines Unfalls die Übernahme der Behandlungskosten bis zu
einem Höchstbetrag von 1.500,00 EUR und eine Entschädigung bei Tod oder dauerhafter Invalidität bis zu einem Höchstbetrag von 15.000,00 EUR pro
Insasse (bis zur Kapazitätsgrenze des Fahrzeugs) garantiert.

9. UNFÄLLE, DIEBSTAHL UND FAHRZEUGDIEBSTAHL
9.1 Der Kunde muss den Diebstahl oder den Raub des Fahrzeugs innerhalb von 24 Stunden nach dem Vorfall den zuständigen Behörden melden,
GUERIN über den Vorfall informieren und sich persönlich zur GUERIN-Station begeben, um den Originalschlüssel des Fahrzeugs und die diesbezüglich
von den zuständigen Behörden ausgestellte Erklärung abzugeben.
9.2 Der Kunde verpichtet sich, mit GUERIN und seinen Versicherern bei allen späteren Untersuchungen oder Gerichtsverfahren im Zusammenhang
mit den in 9.1 beschriebenen Ereignissen zu kooperieren.
9.3 Bei einem Unfall verpflichtet sich der Kunde, den Unfall bei der Polizei zu melden, den entsprechenden Unfallbericht wahrheitsgemäß auszufüllen
undden Unfallbericht innerhalb von 24 Stunden in der nächstgelegenen Guerin-Verkaufsstelle zu unterzeichnen.
9.4 Bei Nichteinhaltung der vorgenannten Verpflichtungen haftet der Kunde für alle Kosten der Behebung von Unfallschäden bzw. für den
Höchstbetrag der Selbstbeteiligung im Falle eines Diebstahls.
9.5 Im Falle eines Unfalls haftet Guerin nicht für körperliche oder materielle Schäden, die dem Kunden oder den Mitfahrern zugefügt werden.

10. PERSÖNLICHE GEGENSTÄNDE
Guerin haftet gegenüber dem Kunden und/oder dem autorisierten Fahrer und/oder Beifahrer nicht für den Verlust oder die Beschädigung von
persönlichen Gegenständen, die im Fahrzeug zurückgelassen wurden, weder während der Laufzeit dieses Vertrages noch nach dessen Beendigung.

11. GERICHTSBARKEIT UND ALTERNATIVE STREITBEILEGUNG
11.1 Vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen über die örtliche Zuständigkeit vereinbaren die Parteien untereinander die Zuständigkeit
des Bezirksgerichts von Lissabon unter ausdrücklichem Verzicht auf jedes andere Gericht zur Beilegung von Streitigkeiten, die sich aus der
Durchführung dieses Vertrags ergeben.
11.2 Im Falle einer Verbraucherstreitigkeit gemäß den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 144/2015 vom 8. September kann sich der Kunde an das
Schiedszentrum wenden, das in der Liste der Zentren auf der Website der Generaldirektion für Verbraucherangelegenheiten unter
www.consumidor.gov.pt aufgeführt ist.
11.3 Unbeschadet der Bestimmungen des vorhergehenden Absatzes kann der Kunde seine Bescwerde gegenüber GUERIN im Beschwerdebuch, das in
den Stationen ausliegt, oder im elektronischen Beschwerdebuch eintragen, das unter https://www.livroreclamacoes.pt/inicio verfügbar ist.

12. DATENSCHUTZ
1. GUERIN, als Datenverantwortlicher, kann die personenbezogenen Daten des Kunden (und die personenbezogenen Daten eines jeden autorisierten
verwenden, die im Zusammenhang mit der Ausübung dieses Mietvertrages oder eines damit verbundenen Vertrages oder Dienstleistung erhoben
werden („Personenbezogene Daten des Kunden"), und für die folgenden Zwecke verarbeiten:
• Um den Mietvertrag abzuschließen, die Geschäftsbeziehung zu verwalten, mit dem Kunden zu kommunizieren oder ihn während des Zeitraums der
Miete zu unterstützen;
• Verwendung der vom Mieter oder dem autorisierten Fahrer bereitgestellten Informationen zur Überprüfung und Bestätigung durch Auskunfteien
oder andere Quellen.
• Zu Marketingzwecken durch die Übermittlung von Nachrichten, neuen Angeboten, Werbeaktionen, Fahrzeugen und Dienstleistungen per E-Mail,
basierend auf dem berechtigten Interesse von GUERIN und dem Interesse des Kunden oder des autorisierten Fahrers.
• Zu Marketingzwecken durch die Übermittlung von Nachrichten, neuen Angeboten, Werbeaktionen, Fahrzeugen und Dienstleistungen per E-Mail,
basierend auf dem berechtigten Interesse von GUERIN und dem Interesse des Kunden oder des autorisierten Fahrers. Zu diesem Zweck kann auch eine
Analyse des Profils des Kunden und/oder des autorisierten Fahrers durchgeführt werden, um dessen Präferenzen zu ermitteln und ein personalisiertes
Nutzererlebnis zu ermöglichen.
• Zur Durchführung von Zufriedenheitsumfragen, wobei der Kunde jederzeit die Wahl hat, diese nicht zu erhalten.
• Persönliche Daten des Mieters zu speichern, die sich auf einen jeglichen Zwischenfall beziehen, in den der Mieter oder der autorisierte Fahrer
verwickelt ist, sofern aufgrund dieses Zwischenfalls ein Risiko für künftige Mietverträge besteht. In diesem Fall können die Daten sogar an den
portugiesischen Autovermieterverband ARAC übermittelt werden, um diese in eine Datenbank für säumige Kunden aufzunehmen;
• Zur Erfüllung anderer gesetzlicher Verpflichtungen sowie zur Übermittlung an Krediteintreibungsunternehmen im Falle einer Verletzung des
Mietvertrags.
• Zur Übermittlung personenbezogener Daten an andere Unternehmen der GUERIN-Gruppe (Tochtergesellschaften von Salvador Caetano Auto, S.G.P.S.,
S.A.) und zur Übermittlung von Mitteilungen über deren Mobilitätsprodukte und -dienstleistungen per Telefon, schriftlich, per E-Mail oder auf anderem
Wege, sofern der Kunde und/oder autorisierte Fahrer seine ausdrückliche Zustimmung dazu erteilt hat.
2. GUERIN kann die personenbezogenen Daten des Kunden an (i) EAN Data Services UK Ltd., (ii) Enterprise Holdings, Inc. und/oder beliebige
Tochtergesellschaften weitergeben (für eitere Informationen siehe die EHI-Datenschutzrichtlinie unter https: //www.enterprise.co.uk/de/privacy-policy.
html („EHI"), die alle als unabhängige Verantwortliche agieren. Die personenbezogenen Daten des Kunden werden zu folgenden Zwecken
weitergegeben:
• Zur Bearbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden, zur Verwaltung der Miet- und Geschäftsbeziehung, zur Kommunikation mit dem Kunden
oder zur Unterstützung des Kunden während der Vermietung. EHI verarbeitet die personenbezogenen Daten des Kunden zu diesem Zweck auf der
Grundlage (i) der Vertragserfüllung (z. B. Rechnungsstellung) oder (ii) seiner berechtigten Interessen an der effektiven Erbringung der angeforderten
Dienstleistungen, sofern diese Interessen nicht durch das Recht des Kunden – und eines jeden autorisierten Fahrers – auf den Schutz
personenbezogener Daten überlagert werden
• Zur Speicherung personenbezogener Daten des Mieters, die sich auf einen jeglichen Vorfall beziehen, in den der Mieter oder der autorisierte Fahrer
verwickelt ist, wenn aufgrund dieses Vorfalls davon ausgegangen wird, dass ein Risiko für zukünftige Mietverträge bestehen könnte. EHI verarbeitet die
personenbezogenen Daten des Kunden zu diesem Zweck auf der Grundlage seiner berechtigten Interessen bezüglich des Schutzes seiner Mitarbeiter,
anderer Kunden, der Öffentlichkeit und seines Eigentums vor finanziellen oder sicherheitsrelevanten Risiken, die auf dem Verhalten des Kunden in der
Vergangenheit beruhen, sofern diese Interessen nicht durch das Recht auf Schutz der personenbezogenen Daten des Kunden – und eines jeden
autorisierten Fahrers – überlagert werden.
• Zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden zum Zweck der Durchführung von Zufriedenheitsumfragen. EHI verarbeitet die
personenbezogenen Daten des Kunden zu diesem Zweck auf der Grundlage seiner berechtigten Interessen an der Sicherstellung der Zufriedenheit des
Kunden mit den erbrachten Dienstleistungen, sofern diese Interessen nicht durch das Recht auf Schutz der personenbezogenen Daten des Kunden -
und aller autorisierten Fahrer - überlagert werden;
• Zur Zusendung von Marketingmitteilungen über ähnliche Produkte oder Dienstleistungen, von denen EHI glaubt, dass sie für den Kunden von
Interesse sein könnten, einschließlich gezielter Mitteilungen auf den Websites von EHI und seinen Partnern sowie in den sozialen Netzwerken. EHI
verarbeitet die personenbezogenen Daten des Kunden zu diesem Zweck auf der Grundlage seiner berechtigten Interessen an der Durchführung von
Marketingaktivitäten, vorausgesetzt, dass diese Interessen nicht durch das Recht des Kunden - und jedes autorisierten Fahrers - auf den Schutz
personenbezogener Daten überlagert werden, stellt aber, soweit erforderlich, die Zustimmung des Kunden zum Zeitpunkt der Datenerhebung sicher;
und
• Zur Erstellung von Statistiken und Analysen über die Nutzung der Produkte und Dienstleistungen von EHI durch den Kunden und autorisierte Fahrer,
einschließlich Statistiken auf der Grundlage anonymisierter Daten, die es EHI ermöglichen, dem Kunden und anderen Kunden in Zukunft bessere
Dienstleistungen, Produkte und Funktionen anzubieten;
EHI haftet für die Verarbeitung der im Rahmen der Grundsätze des US/EU Privacy Shield erhaltenen Daten. Wenn Sie weitere Informationen über die
Einhaltung der Datenübertragungsregeln benötigen oder wenn Sie Fragen zum Datenschutz oder zur Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten
haben, die von EHI nicht beantwortet wurden, finden Sie in der Datenschutzrichtlinie von EHI weitere Informationen darüber, wie Sie solche Fragen
klären können.
3. GUERIN und EHI bewahren die personenbezogenen Daten der Kunden für bestimmte Zeiträume oder in Übereinstimmung mit gesetzlichen
Bestimmungen oder entsprechenden Richtlinien auf. Die für einen bestimmten Zweck erhobenen Daten werden nur für diesen Zweck verwendet und
nach Ablauf der erforderlichen Zeit nicht mehr gespeichert, wenn dieser Zweck erfüllt ist. Inaktive personenbezogene Daten dürfen jedoch weiterhin
nur für statistische Zwecke, Marketing, Archivierung und andere analytische Zwecke verwendet werden.
4. Der Kunde hat das Recht: (i) Zugang zu seinen personenbezogenen Daten zu erhalten und deren Übertragbarkeit zu verlangen; (ii) seine
personenbezogenen Daten zu berichtigen (falls diese unrichtig oder unvollständig sind); (iii) die Löschung seiner personenbezogenen Daten zu
verlangen, wenn GUERIN oder EHI keine berechtigten Gründe mehr hat, die Verarbeitung aufrechtzuerhalten; (iv) die Verarbeitung seiner
personenbezogenen Daten einzuschränken; (v) unter bestimmten Umständen Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten
durch GUERIN oder EHI einzulegen; und (vi) eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde einzureichen.
5. Sofern der Kunde Fragen zur Verwendung seiner personenbezogenen Daten hat, muss er sich zunächst unter der E-Mail-Adresse
privacidade@guerin.com.pt an GUERIN wenden und kann zudem unter www.guerin.com.pt die Datenschutzrichtlinie von GUERIN einsehen.

13. TELEMATIK UND GEOLOKALISIERUNG
1.Der Kunde hiermit nimmt zur Kenntnis, dass das Fahrzeug mit einem Telematik- und Geolokalisierungsgerät ausgestattet ist und GUERIN für die
Verarbeitung der von diesem Gerät erfassten Daten verantwortlich ist.
2. GUERIN sammelt Telematikdaten, um die Verwaltung seines Fuhrparks zu gewährleisten, und diese Daten beziehen sich ausschließlich auf technische
und mechanische Merkmale des Fahrzeugs, wobei zu diesem Zweck keine Daten gesammelt werden, die den Kunden in diesem Zusammenhang
identifizieren können.
3. In Bezug auf die Telematikdaten erfasst GUERIN zu Beginn des Mietvertrags und unmittelbar nach Vertragsende den Gesamtkilometerstand auf dem
Kilometerzähler sowie den Kraftstoffstand des Fahrzeugs.
4. GUERIN erhebt weiterhin die Geolokalisierung des Fahrzeugs (mit Hilfe der GPS-Technologie) nur und ausschließlich zu folgenden Zwecken:
a.Sicherstellung der Aufrechterhaltung und Erfüllung der im Rahmen des Mietvertrags übernommenen vertraglichen Verpflichtungen mithilfe der
Erhebung der Geolokalisierung des Fahrzeugs zum Zeitpunkt vor Beginn des Mietvertrags und unmittelbar nach Beendigung des Mietvertrags.
b. Schutz des Fahrzeugs durch Erfassung der Geolokalisierung im Falle von Diebstahl, Raub und / oder Vertragsbruch und der daraus resultierenden
Beendigung des Mietvertrags unter den in diesen Allgemeinen Bedingungen vorgesehenen Bedingungen.
c. Um im Falle eines Unfalls Hilfe zu leisten, wenn dies vom Mieter gewünscht und verlangt wird.
5. Die Daten der Geolokalisierung werden nur und ausschließlich zu den in dieser Klausel genannten Zeiten und Zwecken erhoben und werden
gelöscht, sobald ihre Erhebung die Erfüllung der im vorigen Absatz genannten Zwecke ermöglicht.
6. GUERIN hat technische und organisatorische Maßnahmen ergriffen, um die gemäß dieser Klausel erhobenen Daten gegen zufällige oder
unrechtmäßige Zerstörung, zufälligen Verlust, Veränderung, Verbreitung oder unbefugten Zugriff auf sie zu schützen, wie in der vorherigen Klausel
erwähnt. Wenden Sie sich bei irgendwelchen Fragen an und über die Adresse privacidade@guerin.com.pt.

14. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Guerin haftet nicht für etwaige Verluste oder Schäden, die dem Kunden entstehen, es sei denn, es liegt ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges
Verhalten seitens Guerin vor.