ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN
1. ZUSTAND DES FAHRZEUGS UND RÜCKGABE
1.1 Der Kunde erklärt und erkennt an, dass er verpflichtet ist, das Fahrzeug vorab zu besichtigen. Er verpflichtet sich sicherzustellen, dass alle zum Zeitpunkt der Abholung vorhandenen Schäden ordnungsgemäß im Dokument „Fahrzeugzustand bei Übergabe"(Estado da Viatura na Entrega) vermerkt sind. Dieses Dokument ist integraler Bestandteil des vorliegenden Vertrages. Des Weiteren erkennt der Kunde an, dass vermutet wird, dass ihm das Fahrzeug in dem in diesem Dokument angegebenen Zustand übergeben wurde, und dass er für alle neuen Schäden verantwortlich ist, die zum Zeitpunkt der Rückgabe des Fahrzeugs festgestellt werden.
1.2 Der Kunde erkennt an, dass er verpflichtet ist, das Fahrzeug in demselben Zustand zurückzugeben, in dem es ihm übergeben wurde, einschließlich der dazugehörigen Dokumente, Ersatzteile, Zubehörteile und Ausrüstungsgegenstände, die ihm am heutigen Tag ausgehändigt wurden.
1.3 Die Rückgabe des Fahrzeugs hat an den Vertreter von Guerin zu erfolgen, der die Übergabe vorgenommen hat, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde.
1.4 In Fällen, in denen Guerin auf Wunsch des Kunden und als reine Kulanzleistung eine Rückgabe des Fahrzeugs außerhalb der Geschäftszeiten der Stationen genehmigt, erkennt der Kunde an und akzeptiert, dass die effektive Rückgabe des Fahrzeugs erst nach der Überprüfung des Zustands durch einen Vertreter von Guerin als vollzogen gilt. Bis zu diesem Zeitpunkt trägt der Kunde die volle und ausschließliche Verantwortung für das Fahrzeug, einschließlich aller Schäden, Verluste oder Kosten, bis zum Moment der genannten Überprüfung. Diese muss innerhalb von vier Stunden nach Öffnung der betreffenden Station erfolgen.
2. NUTZUNGSBEDINGUNGEN
2.1 Der Kunde hat für die Erhaltung des Zustands des Fahrzeugs Sorge zu tragen und die vorhandenen Sicherheitseinrichtungen des Fahrzeugs zu nutzen. Er ist zu einer umsichtigen und sachgemäßen Nutzung verpflichtet und muss stets sicherstellen, dass das Fahrzeug abgeschlossen und an einem sicheren Ort abgestellt wird, wenn es nicht in Gebrauch ist.
2.2 Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug mit dem jeweils geeigneten Kraftstoff zu betanken oder entsprechend elektrisch aufzuladen.
2.3 Dem Kunden ist es untersagt, das Fahrzeug unter den folgenden Umständen zu nutzen oder Dritten die Nutzung zu gestatten:
a) Zur gewerblichen Beförderung von Gütern oder Personen gegen Entgelt;
b) Zum Transport von Waren, auch unentgeltlich, sofern dies gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt;
c) Zum Abschleppen und/oder Anschieben anderer Fahrzeuge, Anhänger oder sonstiger Gegenstände;
d) Zur Teilnahme an Motorsportveranstaltungen oder sportlichen Wettbewerben;
e) Wenn der Fahrer unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen Substanzen steht, die direkt oder indirekt die Wahrnehmung oder das Reaktionsvermögen beeinträchtigen;
f) Unter Verstoß gegen geltende Verkehrsregeln;
g) Durch Personen, die nicht als berechtigte Fahrer im Sinne dieses Vertrages gelten oder die – selbst wenn sie autorisiert sind – die von Guerin geforderten Mindestanforderungen (hinsichtlich Alter und Gültigkeit des Führerscheins) nicht erfüllen. In diesem Fall haftet der Kunde Guerin gegenüber direkt und ist im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen schadenersatzpflichtig;
h) Außerhalb des portugiesischen Staatsgebiets ohne vorherige Genehmigung von GUERIN und ohne Buchung des „Cross Border"-Services;
i) Außerhalb der „zugelassenen Länder", wie sie in der öffentlichen Preisliste (Tarifário Público) näher definiert sind.
2.4 Dem Fahrer ist das Rauchen im Fahrzeug untersagt. Sollten Anzeichen festgestellt werden, die auf ein solches Verhalten hindeuten, ist der Kunde zur Zahlung einer entsprechenden Vertragsstrafe verpflichtet (gemäß der „Öffentlichen Preisliste" / Tarifário Público).
3. VERANTWORTUNG UND KOSTEN DES KUNDEN
3.1 Zusätzlich zu den übrigen Bestimmungen dieses Vertrages ist der Kunde zu Folgendem verpflichtet:
a) Zahlung der Fahrzeugmiete gemäß den geltenden Tarifen sowie der zusätzlichen Kosten für Flughafengebühren, Verkehrssteuer-Supplemente, nationale und internationale Zustellungs- und Abholgebühren, Jungfahrer-Zuschläge und die im Mietvertrag beschriebenen Optionen, die vom Kunden gebucht wurden.
b) Übernahme der vollen Verantwortung und der Kosten für:
I) Kraftstoffkosten, abhängig von der gewählten Kraftstoffregelung:
- „Betankungsservice" (Refueling Service): Der Kunde verpflichtet sich, das Fahrzeug mit demselben Kraftstoffstand zurückzugeben, der bei der Abholung vorhanden war (wie im Dokument „Fahrzeugzustand bei Übergabe" vermerkt). Falls das Fahrzeug mit weniger Kraftstoff zurückgegeben wird, stellt GUERIN die in der „Öffentlichen Preisliste" (einsehbar in allen GUERIN-Stationen sowie unter www.guerin.pt) vorgesehenen Servicegebühren zuzüglich des Wertes des fehlenden Kraftstoffs (berechnet nach dem am Tag der Rückgabe geltenden Preis) in Rechnung.
- „Vorausbezahlte Tankfüllung" (Pre-paid Tank): Der Kunde zahlt den Preis für eine volle Tankfüllung zum Zeitpunkt der Fahrzeugabholung. Er kann das Fahrzeug unabhängig vom Kraftstoffstand zurückgeben, ohne dass weitere Zahlungen anfallen. Für eventuell im Tank verbleibenden, nicht genutzten Kraftstoff erfolgt keine Rückerstattung.
II) Die Kosten für den Ladeservice des Elektrofahrzeugs, falls dieses mit einem niedrigeren Batteriestand zurückgegeben wird als zum Zeitpunkt der Abholung (wie im Dokument „Fahrzeugzustand bei Übergabe" vermerkt);
III) Die Guerin entstandenen Kosten für die Entfernung von ungeeignetem Kraftstoff aus dem Fahrzeug sowie für die eventuelle Reparatur von Schäden, die durch eine solche Falschbetankung verursacht wurden; dies gilt auch dann, wenn der Sachverhalt erst nach Beendigung des Mietvertrages festgestellt wird;
IV) Die Kosten für die Neuausstellung der Fahrzeugpapiere, falls diese durch den Kunden verlegt werden oder verloren gehen;
V) Die gemäß der geltenden Gesetzgebung anfallenden Steuern während der gesamten Laufzeit dieses Vertrages;
VI) Die Kosten für den Ersatz beschädigter Reifen, die auf eine unsachgemäße oder abnormale Nutzung des Fahrzeugs zurückzuführen sind;
VII) Die etwaige Vertragsstrafe resultierend aus dem Verstoß gegen das Rauchverbot im Fahrzeuginneren;
VIII) Die etwaige Vertragsstrafe für die Nutzung des Fahrzeugs außerhalb des portugiesischen Staatsgebiets ohne vorherige Genehmigung von GUERIN und/oder ohne Buchung des „Cross Border"-Services;
IX) Die etwaige Vertragsstrafe für die Nutzung des Fahrzeugs außerhalb der „zugelassenen Länder", wie sie in der „Öffentlichen Preisliste" (Tarifário Público) näher definiert sind;
X) Die Gebühr für die Rückgabe des Fahrzeugs an einer anderen Mietstation als der, an der der Mietvertrag abgeschlossen wurde (Einweggebühr);
XI) Die Schadensmanagement-Gebühr für die administrativen Kosten der Schadensabwicklung. Diese fällt an, wenn bei der Rückgabe des Fahrzeugs ein neuer Schaden festgestellt wird, es sei denn, die Gebühr ist bereits im Miettarif enthalten, der Schaden wurde nicht durch Verschulden oder Fahrlässigkeit des Kunden verursacht oder der Schadenswert ist niedriger als die festgelegte Gebühr;
XII) Die etwaige Entschädigung bei vorzeitiger Rückgabe des Fahrzeugs vor Ablauf der vertraglich vereinbarten Mietdauer, basierend auf dem geltenden Tarif und den weiteren gebuchten Produkten gemäß diesem Vertrag;
XIII) Sämtliche Mautgebühren, die durch das Befahren mautpflichtiger Straßen und das Passieren von elektronischen Mautportalen entstehen;
XIV) Sämtliche Kosten, Bußgelder oder sonstige Belastungen im Zusammenhang mit einer Stilllegung des Fahrzeugs, falls dieses durch Polizeibehörden infolge rechtswidriger Handlungen des Kunden (einschließlich des illegalen Gütertransports) beschlagnahmt wird;
XV) Alle Bußgelder, Gerichts- oder außergerichtlichen Kosten sowie Strafen für Verkehrsverstöße oder Gesetzesübertretungen, die dem Fahrzeug oder dem Kunden während der Mietdauer zugerechnet werden, zuzüglich der Bearbeitungsgebühr für die Halterauskunft (Identifizierung des Kunden gegenüber den Behörden), es sei denn, diese wurden durch ein Tun oder Unterlassen von Guerin verursacht;
XVI) Sämtliche Kosten, einschließlich Gerichtskosten und Honorare für beauftragte Rechtsanwälte, die zur Beitreibung von Beträgen anfallen, die der Kunde gemäß diesem Vertrag schuldet;
XVII) Den Tagesmietpreis bis zur Einreichung aller für den Vertragsabschluss erforderlichen Unterlagen, einschließlich des Unfallberichts (Declaração Amigável) und/oder des von den zuständigen Behörden am Unfallort erstellten Protokolls. Dies muss innerhalb einer Frist von maximal 48 Stunden nach Rückgabe des Fahrzeugs erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist behält sich Guerin das Recht vor, den Vertrag automatisch zu schließen und dem Kunden die volle Verantwortung für alle ihm zuzurechnenden Schäden aufzuerlegen.
3.2 Zusätzlich zu den Bestimmungen in Punkt 3.1 haftet der Kunde gegenüber Guerin auf Verlangen für Kosten und Verluste, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Reparaturkosten, Wertminderung, entgangenen Gewinn sowie Kosten für das Abschleppen und die Rückholung des Fahrzeugs:
a) für alle am Fahrzeug während der Mietdauer verursachten Schäden, ausdrücklich ausgenommen sind solche Schäden, die im Dokument „Fahrzeugzustand bei Übergabe" aufgeführt und detailliert beschrieben sind;
b) für Raub, Diebstahl oder den Verlust des Fahrzeugs.
3.3 Unbeschadet der Bestimmungen des folgenden Absatzes ist die Haftung des Kunden für das Entstehen und die Reparatur jeglicher Schäden auf den Höchstbetrag der Selbstbeteiligung (Franquia) begrenzt. Diese berechnet sich nach der zum Zeitpunkt des Mietbeginns gültigen Tabelle. Davon unberührt bleiben die Kosten für das Abschleppen und die Rückholung des Fahrzeugs, die in der alleinigen Verantwortung des Kunden liegen. Diese Haftungsbeschränkung findet jedoch keine Anwendung, wenn die Schäden auf fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Kunden zurückzuführen sind; in diesen Fällen haftet der Kunde für die Gesamtheit der Guerin entstandenen Verluste.
3.4 Der Kunde kann seine Haftung gegenüber Guerin durch den Abschluss der folgenden Optionen, die gemäß den Bestimmungen unter Punkt 3.5 verfügbar sind, beschränken:
a) CDR (Haftungsbeschränkung für Sachschäden) – Die Haftung des Kunden für Schäden am Fahrzeug gemäß Punkt 3.2 a) ist auf den Betrag der Mindest-Selbstbeteiligung begrenzt, berechnet nach der zum Mietbeginn gültigen Preistabelle. Ausgenommen hiervon sind Schäden an Fensterscheiben, Felgen, Reifen, der Windschutzscheibe, der Optik und den Scheinwerfern, den Rückspiegeln sowie Schäden am Unterboden oder am Oberbau der Karosserie, im Fahrzeuginnenraum und Schäden durch Vandalismus.
b) TPR (Diebstahlschutz) – Die Haftung des Kunden bei Raub, Diebstahl oder Verlust des Fahrzeugs gemäß Punkt 3.2 b) ist auf den Betrag der Mindest-Selbstbeteiligung begrenzt, berechnet nach der zum Mietbeginn gültigen Preistabelle. Dies gilt nicht, wenn der Kunde den Vorfall nicht bei den zuständigen Behörden meldet und GUERIN nicht den Originalschlüssel des Fahrzeugs übergibt.
c) SUPER-SCHUTZ-PAKET (SCDR) – Die Haftung des Kunden für die durch CDR und TPR abgedeckten Schäden wird vollständig aufgehoben. Ausgenommen bleiben jedoch Schäden an Fensterscheiben, Felgen, Reifen, der Windschutzscheibe, der Optik und den Scheinwerfern, den Rückspiegeln sowie Schäden am Unterboden oder am Oberbau der Karosserie und im Fahrzeuginnenraum.
d) GLASBRUCHSCHUTZ – Die Haftung des Kunden für Schäden an den Fensterscheiben, der Windschutzscheibe, den Rückspiegeln, Scheinwerfern und der Optik wird aufgehoben.
e) GLAS- UND REIFENSCHUTZ – Die Haftung des Kunden für Schäden an den Fensterscheiben, der Windschutzscheibe, den Reifen und Felgen, den Rückspiegeln, Scheinwerfern und der Optik wird aufgehoben.
f) RF (Reduzierte Selbstbeteiligung) – Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung der Mindest-Selbstbeteiligung wird gemäß der geltenden Preistabelle reduziert.
g) TOP-PANNENHILFE – Die Haftung des Kunden für die Kosten des Abschleppdienstes und der Pannenhilfe vor Ort entfällt in folgenden Fällen: Verlust oder Einschließen des Schlüssels im Fahrzeug; Stilllegung des Fahrzeugs aufgrund einer entladenen Batterie; Falschtankung oder Kraftstoffmangel; Reifenpanne; Unfall. Diese Unterstützung wird vor Ort nach Anforderung durch den Kunden und Diagnose durch GUERIN erbracht. Unbeschadet dessen bleibt der Kunde vollumfänglich verantwortlich für Schäden am Fahrzeug infolge einer Falschtankung sowie für die Materialkosten des Reifens und des Reparatursets im Falle einer Reifenpanne.
3.5 Die im vorangegangenen Punkt genannten Schutzoptionen können vom Kunden gegen Zahlung des in der Öffentlichen Preisliste (Tarifário Público) angegebenen Preises auf folgende Weise gebucht werden:
a) Einzelbuchung: CDR, TPR, Glasbruchschutz, Glas- & Reifenschutz sowie Top-Pannenhilfe.
b) Buchung als Paket (Pack): Diese können zusätzlich durch jede im vorherigen Absatz genannte Einzelbuchung ergänzt werden:
i) Pack Basic: enthält CDR, TPR, Verkehrssteuer (Road Tax) und Standard-Pannenhilfe.
ii) Pack Light: enthält CDR, TPR, Verkehrssteuer, Standard-Pannenhilfe und Reduzierung der Selbstbeteiligung.
iii) Pack Light Plus: enthält CDR, TPR, Verkehrssteuer, Standard-Pannenhilfe, Reduzierung der Selbstbeteiligung und Glas- & Reifenschutz.
iv) Pack Light Gold: enthält CDR, TPR, Verkehrssteuer, Reduzierung der Selbstbeteiligung, Glas- & Reifenschutz und Top-Pannenhilfe.
v) Pack Premium: enthält CDR, TPR, Verkehrssteuer (Road Tax), Standard-Pannenhilfe und das Super-Schutz-Paket (SCDR).
vi) Pack Premium Plus: enthält CDR, TPR, Verkehrssteuer, Standard-Pannenhilfe, Super-Schutz-Paket und Glas- & Reifenschutz.
vii) Pack Premium Gold: enthält CDR, TPR, Verkehrssteuer, Super-Schutz-Paket, Glas- & Reifenschutz und die TOP-Pannenhilfe.
viii) Pack Platinium: enthält CDR, TPR, Verkehrssteuer, Super-Schutz-Paket, Glas- & Reifenschutz, TOP-Pannenhilfe und die Grenzübertrittsgebühr (Cross Border fee).
ix) Pack Comfort: enthält Verkehrssteuer, Glas- & Reifenschutz und die TOP-Pannenhilfe.
3.6 Die in den vorangegangenen Ziffern vorgesehenen Haftungsbeschränkungen treten auch dann nicht in Kraft, wenn der Kunde die beschriebenen Optionen gebucht hat, sofern ein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen des Fahrzeugs, vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten oder ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (Código da Estrada) vorliegt, oder wenn die haftungsbegründenden Ereignisse eintreten, während das Fahrzeug nicht vom Kunden oder einem autorisierten Fahrer geführt wird. Darüber hinaus decken die genannten Haftungsbeschränkungen keine Schäden an den Batterien von Elektrofahrzeugen ab, die auf das Verhalten des Kunden zurückzuführen sind, sowie keine Reinigungskosten in Fällen, in denen das Fahrzeug mit einem Verschmutzungsgrad zurückgegeben wird, der über eine normale und umsichtige Nutzung hinausgeht; in diesem Fall werden die in der „Öffentlichen Preisliste" (Tarifário Público) vorgesehenen Beträge in Rechnung gestellt (einsehbar in allen GUERIN-Stationen sowie unter www.guerin.pt).
3.7 Der Kunde erkennt an und akzeptiert, dass die Schadensbeträge auf der Grundlage von Preislisten für Kleinstreparaturen berechnet werden, die von zertifizierten internationalen Unternehmen zur Verfügung gestellt werden. Diese Preislisten werden dem Kunden von Guerin ordnungsgemäß offengelegt, falls ihm zuzurechnende Schäden festgestellt werden.
4. VORAUSSETZUNGEN FÜR DEN ABSCHLUSS DES MIETVERTRAGES
4.1 Das Mindestalter zum Führen des Fahrzeugs beträgt für die Zwecke dieses Vertrages 21 Jahre bei einem seit mindestens einem Jahr bestehenden rechtmäßigen Führerscheinbesitz. Hiervon ausgenommen sind Geländewagen (Todo-o-Terreno) und Luxusfahrzeuge, für die das Mindestalter 25 Jahre beträgt.
4.2 Guerin kann nach eigenem Ermessen Personen als Fahrzeugführer zulassen, die jünger als die in der vorangegangenen Ziffer genannten Altersgrenzen, aber älter als 18 Jahre sind. Diese Option wird als „Jungfahrer" (condutor jovem) bezeichnet und erfordert die Zahlung einer Zusatzgebühr gemäß der zum Zeitpunkt des Mietbeginns gültigen Preistabelle.
4.3 Guerin kann die Vermietung von Fahrzeugen an Kunden verweigern, die keine Gewähr für die ordnungsgemäße Erfüllung der im Mietvertrag vorgesehenen Verpflichtungen bieten; als solche gilt insbesondere die Vorlage einer gültigen Kreditkarte (virtuelle Kreditkarten sind ausgeschlossen).
4.4 Für die Zwecke des vorliegenden Vertrages verpflichtet sich der Kunde, gegenüber GUERIN eine gültige Telefonnummer sowie eine gültige E-Mail-Adresse anzugeben, welche die Durchführung dieses Mietvertrages ermöglichen.
5. ZAHLUNGEN
5.1 Der Kunde erklärt zu wissen, dass die Mindestmietdauer des Fahrzeugs 1 Tag beträgt. Ein Tag entspricht für die Zwecke dieses Vertrages einem Zeitraum von 24 Stunden ab Beginn der Anmietung. Die Berechnung des Gesamtmietpreises basiert auf der genauen Anzahl der Tage, an denen sich das Fahrzeug im Besitz des Kunden befand, gemäß dem geltenden Miettarif und den sonstigen vertraglich vereinbarten Produkten.
5.2 Gemäß dieser Klausel werden dem vom Kunden bei Vertragsabschluss vorgelegten Kredit- oder Debitkartenkonto die fälligen Beträge für die Miete (Preis) und sonstige gebuchte Zusatzprodukte und -leistungen belastet. Dies umfasst ebenfalls: Kosten für die Reparatur von am Fahrzeug verursachten Schäden, die fällige Selbstbeteiligung, Verwaltungskosten, Gebühren und sonstige Kosten für die Nutzung des Via-Verde-Mautdienstes, den Betankungsservice sowie die Kosten für die bei Rückgabe fehlenden Liter Kraftstoff.
5.3 Für die Zwecke der vorangegangenen Ziffer legt der Kunde eine gültige Kredit- oder Debitkarte vor und ermächtigt GUERIN hiermit ausdrücklich, die erforderlichen Zahlungsaufträge auszuführen. GUERIN wird die Zahlungsinformationen für den Fall einer nachträglichen und/oder zusätzlichen Belastung sicher und unter Einhaltung aller PCI-Sicherheitsstandards speichern.
5.4 Jegliche Reklamation des Kunden bezüglich des Bestehens oder der Höhe der in Rechnung gestellten Kosten muss Guerin spätestens bis zum 30. Tag nach Erhalt der Abschlussrechnung (extrato final de conta) mitgeteilt werden.
6. VERTRAGSVERLETZUNG
Guerin ist berechtigt, nach eigenem Ermessen jederzeit und auf Kosten des Kunden den vorliegenden Vertrag fristlos zu kündigen (aufzulösen) und das Fahrzeug wieder in Besitz zu nehmen, sofern der Kunde gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder gegen eine andere Bestimmung des vorliegenden Mietvertrags oder eines zuvor abgeschlossenen Vertrags verstößt.
7. VIA VERDE VERWALTUNGSDIENST (MAUTMANAGEMENT)
7.1. Mit der Anmietung des Fahrzeugs tritt der Kunde automatisch und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen dem von GUERIN bereitgestellten Mautzahlungsservice bei. Dieser Service ermöglicht es, mithilfe eines im Eigentum von GUERIN stehenden und an der Windschutzscheibe des Fahrzeugs installierten Via Verde-Transponders (Identifikator), die Höhe der Mautgebühren zu ermitteln, um diese im Rahmen der elektronischen Mautdienste auf den dafür ausgestatteten Straßeninfrastrukturen zu erheben. Der Kunde ist allein für die vollständige Bezahlung aller Mautgebühren verantwortlich, die während der Laufzeit des Vertrages durch die Nutzung des Fahrzeugs anfallen.
7.2. Der Kunde ermächtigt GUERIN, seinem Zahlungsmittel (Kredit- oder Debitkarte) die Beträge für die Nutzung mautpflichtiger Straßeninfrastrukturen während der Mietzeit sowie die Verwaltungskosten für diesen Dienst gemäß den in der „Öffentlichen Preisliste" (Tarifário Público) aufgeführten Werten zu belasten (einsehbar in allen GUERIN-Stationen sowie unter www.guerin.pt). Zu diesem Zweck muss der Kunde eine gültige Kredit- oder Debitkarte vorlegen und sicherstellen, dass das entsprechende Bankkonto über ein ausreichendes Guthaben verfügt, um die fälligen Zahlungen zu decken. Die Abbuchungen können auch nach Vertragsende erfolgen.
7.3. Falls eine Einziehung der fälligen Mautgebühren durch GUERIN gemäß der vorstehenden Ziffer nicht möglich ist, wird GUERIN das Verfahren gemäß den Bestimmungen des Gesetzesdekrets Nr. 84-C/2022 vom 9. Dezember an die Anbieter elektronischer Mautdienste weiterleiten.
7.4. Der Kunde ist ferner für das ordnungsgemäße Funktionieren sowie die Erhaltung des Via Verde-Identifikators (Maut-Transponder) in einwandfreiem Zustand verantwortlich. Es ist dem Kunden unter keinen Umständen gestattet, das genannte Gerät von seinem ursprünglichen Installationsort zu entfernen. Im Falle einer Funktionsstörung ist der Kunde verpflichtet, diese zu melden und eine GUERIN-Mietstation für den Austausch des Geräts aufzusuchen. Bei einer vom Kunden verursachten Beschädigung oder bei Nichtrückgabe des Identifikators ist der Kunde zur Zahlung des Ersatzwertes verpflichtet, basierend auf dem zum jeweiligen Zeitpunkt von Via Verde praktizierten Preis.
8. VERSICHERUNGEN
Der Kunde sowie die von Guerin autorisierten Fahrer sind über eine Haftpflichtversicherung abgesichert, die das Risiko von Personen- oder Sachschäden gegenüber Dritten bis zu einer Deckungssumme von 50.000.000 € (fünfzig Millionen Euro) abdeckt. Diese Versicherung unterliegt der portugiesischen Gesetzgebung, ist integraler Bestandteil dieses Vertrages und kann bei Guerin eingesehen werden.
9. UNFÄLLE, DIEBSTAHL UND RAUB DES FAHRZEUGS
9.1 Der Kunde muss den Diebstahl oder Raub des Fahrzeugs innerhalb von 24 Stunden nach dem Vorfall der zuständigen Behörde melden. Er ist ferner verpflichtet, GUERIN über den Vorfall zu informieren und persönlich eine GUERIN-Station aufzusuchen, um den Originalschlüssel des Fahrzeugs sowie die von den zuständigen Behörden ausgestellte Anzeige/Bescheinigung zu übergeben.
9.2 Der Kunde verpflichtet sich, mit Guerin und deren Versicherern bei allen nachfolgenden Untersuchungen oder Gerichtsverfahren zusammenzuarbeiten, die im Zusammenhang mit den in Punkt 9.1 genannten Ereignissen stehen.
9.3 Im Falle eines Unfalls ist der Kunde verpflichtet, den Vorfall der Polizei zu melden und den Europäischen Unfallbericht (Declaração Amigável) auszufüllen, wobei er die Richtigkeit der geschilderten Tatsachen zusichert. Zudem muss er innerhalb von 24 Stunden in der nächstgelegenen Guerin-Station den internen Unfallbericht unterzeichnen. Unbeschadet dessen muss der Kunde in den folgenden Fällen zwingend die Anwesenheit der Polizei am Unfallort anfordern:
- mangelnde Einigung zwischen den am Unfall Beteiligten und/oder Fahrerflucht des Unfallgegners;
- Unfälle auf der Autobahn, die durch auf die Fahrbahn geworfene oder dort befindliche Gegenstände, durch Wildwechsel (Tiere auf der Fahrbahn) und/oder durch Flüssigkeiten auf der Fahrbahn verursacht wurden, sofern diese nicht auf außergewöhnliche Witterungsbedingungen zurückzuführen sind.
9.4 Der Verstoß gegen die oben genannten Verpflichtungen sowie die Angabe falscher oder unvollständiger Informationen, die geeignet sind, GUERIN über die Umstände und/oder das Ausmaß der Schäden irrezuführen, werden als fahrlässiges Verhalten des Kunden gewertet. In diesem Fall haftet der Kunde für alle Reparaturkosten der aus dem Unfall resultierenden Schäden bzw. für die maximale Selbstbeteiligung im Falle von Diebstahl oder Raub.
9.5 Im Falle eines Unfalls haftet Guerin nicht für Personen- oder Sachschäden, die dem Kunden oder den Mitfahrern entstehen.
10. PERSÖNLICHE GEGENSTÄNDE
Guerin haftet gegenüber dem Kunden und/oder dem autorisierten Fahrer und/oder den Mitfahrern nicht für den Verlust oder die Beschädigung von persönlichen Gegenständen, die im Fahrzeug zurückgelassen wurden, sei es während der Laufzeit dieses Vertrages oder nach dessen Beendigung.
11. GERICHTSSTAND UND ALTERNATIVE STREITBEILEGUNG
11.1 Sofern keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen zur örtlichen Zuständigkeit entgegenstehen, vereinbaren die Parteien für alle Streitigkeiten aus der Durchführung dieses Vertrages den Gerichtsstand der Stadt Lissabon (Comarca de Lisboa) und verzichten ausdrücklich auf jeden anderen Gerichtsstand.
11.2 Im Falle eines Verbraucherrechtsstreits im Sinne des Gesetzes Nr. 144/2015 vom 8. September kann sich der Kunde an eine Schlichtungsstelle wenden, die in der Liste der Zentren auf der Website der Generaldirektion für Verbraucherschutz unter www.consumidor.gov.pt aufgeführt ist.
11.3 Unbeschadet der vorstehenden Bestimmung kann der Kunde seine Reklamation bei GUERIN entweder über das in den Stationen ausliegende physische Beschwerdebuch (Livro de Reclamações) oder über das elektronische Beschwerdebuch unter https://www.livroreclamacoes.pt/inicio einreichen.
12. DATENSCHUTZ (DATA PROTECTION)
12.1. GUERIN, als Verantwortlicher für die Datenverarbeitung, kann die personenbezogenen Daten des Kunden (und die personenbezogenen Daten jedes autorisierten Fahrers), die im Rahmen der Durchführung dieses Mietvertrags oder eines damit zusammenhängenden Vertrags oder Dienstes erhoben wurden („personenbezogene Kundendaten"), für die folgenden Zwecke verwenden und verarbeiten:
- Zum Abschluss des Mietvertrags, zur Verwaltung der Geschäftsbeziehung, zur Kommunikation mit dem Kunden oder zu dessen Unterstützung während der Mietdauer;
- Zur Verwendung der vom Kunden oder dem autorisierten Fahrer bereitgestellten Informationen zur Überprüfung und Bestätigung bei Kreditauskunfteien oder anderen Quellen;
- Für Marketingzwecke durch die Übermittlung von Neuigkeiten, neuen Angeboten, Kampagnen, Fahrzeugen und Dienstleistungen per E-Mail, basierend auf dem berechtigten Interesse von GUERIN und dem Interesse des Kunden oder des autorisierten Fahrers;
- Für Marketingzwecke durch Kommunikation per Telefon, Textnachrichten (SMS) und andere Mittel außer E-Mail über Neuigkeiten, neue Angebote, Kampagnen, Fahrzeuge und Dienstleistungen, sofern der Kunde oder der autorisierte Fahrer hierzu seine Einwilligung erteilt hat. Im Rahmen desselben Zwecks kann eine Analyse des Profils des Kunden und/oder des autorisierten Fahrers erfolgen, um dessen Präferenzen zu ermitteln und ein personalisiertes Erlebnis zu bieten.
· Zur Durchführung von Zufriedenheitsumfragen, wobei der Kunde jederzeit dem Erhalt solcher Umfragen widersprechen kann (Opt-out).
· Zur Erfüllung sonstiger gesetzlicher Verpflichtungen sowie zur Übermittlung an Inkassounternehmen im Falle einer Verletzung des Mietvertrags.
· Zur Übermittlung personenbezogener Daten an andere Gesellschaften derselben Unternehmensgruppe wie GUERIN (Tochtergesellschaften der Salvador Caetano Auto, S.G.P.S., S.A.) sowie zum Versand von Informationen über deren Mobilitätsprodukte und -dienstleistungen per Telefon, Textnachricht, E-Mail und auf anderen Wegen, sofern der Kunde und/oder der autorisierte Fahrer hierzu seine ausdrückliche Einwilligung erteilt hat.
2. GUERIN kann die personenbezogenen Daten des Kunden an (i) EAN Data Services UK Ltd., (ii) Enterprise Holdings, Inc. und/oder deren Tochtergesellschaften (weitere Einzelheiten finden Sie in der Datenschutzrichtlinie von EHI unter https://www.enterprise.co.uk/en/privacy-policy.html) („EHI") übermitteln, die jeweils als unabhängige Verantwortliche für die Datenverarbeitung agieren. Die personenbezogenen Daten des Kunden werden zu folgenden Zwecken weitergegeben:
- Verarbeitung personenbezogener Kundendaten zur Verwaltung der Vermietung und der Geschäftsbeziehung, zur Kommunikation mit dem Kunden oder zur Unterstützung während der Mietdauer. EHI verarbeitet die personenbezogenen Kundendaten zu diesem Zweck auf der Grundlage (i) der Vertragserfüllung (z. B. Rechnungsstellung) oder (ii) ihrer berechtigten Interessen an der Gewährleistung der effektiven Erbringung der angeforderten Dienstleistungen, sofern diese Interessen nicht durch die Datenschutzrechte des Kunden – und etwaiger autorisierter Fahrer – überwogen werden;
- Speicherung personenbezogener Kundendaten in Bezug auf Vorfälle, an denen der Kunde oder der autorisierte Fahrer beteiligt war, sofern aufgrund eines solchen Vorfalls davon ausgegangen wird, dass ein Risiko für künftige Mietverträge bestehen könnte. EHI verarbeitet die personenbezogenen Kundendaten zu diesem Zweck auf der Grundlage ihrer berechtigten Interessen am Schutz ihrer Mitarbeiter, anderer Kunden, der Öffentlichkeit und ihres Eigentums vor finanziellen oder sicherheitsrelevanten Risiken aufgrund des früheren Verhaltens des Kunden, sofern diese Interessen nicht durch die Datenschutzrechte des Kunden – und etwaiger autorisierter Fahrer – überwogen werden;
- Verarbeitung personenbezogener Kundendaten zum Zwecke der Durchführung von Zufriedenheitsumfragen. EHI verarbeitet die personenbezogenen Kundendaten zu diesem Zweck auf der Grundlage ihrer berechtigten Interessen an der Sicherstellung der Kundenzufriedenheit in Bezug auf die erbrachten Dienstleistungen, sofern diese Interessen nicht durch die Datenschutzrechte des Kunden – und etwaiger autorisierter Fahrer – überwogen werden;
· Versand von Marketingmitteilungen an den Kunden über ähnliche Produkte oder Dienstleistungen, von denen EHI annimmt, dass sie für den Kunden von Interesse sein könnten. Dies schließt gezielte Werbung auf den Websites von EHI und deren Partnern sowie in sozialen Netzwerken ein. EHI verarbeitet die personenbezogenen Kundendaten zu diesem Zweck auf der Grundlage ihrer berechtigten Interessen an der Durchführung von Marketingmaßnahmen, sofern diese Interessen nicht durch die Datenschutzrechte des Kunden – und etwaiger autorisierter Fahrer – überwogen werden. Falls erforderlich, wird EHI jedoch sicherstellen, dass zum Zeitpunkt der Datenerhebung die Einwilligung des Kunden eingeholt wird.
· Erstellung von Statistiken und Analysen über die Nutzung der Produkte und Dienstleistungen von EHI durch den Kunden – und etwaige autorisierte Fahrer. Dies umfasst auch Statistiken auf der Grundlage anonymisierter Daten, die es EHI ermöglichen, dem Kunden und anderen Kunden künftig bessere Dienstleistungen, Produkte und Funktionen anzubieten.
EHI ist verantwortlich für die Verarbeitung von Daten, die gemäß und im Rahmen der Grundsätze des EU-US Privacy Shield empfangen wurden. Für weitere Informationen zur Einhaltung der Datenübermittlungsregeln oder falls der Kunde Fragen zum Datenschutz oder zur Verwendung seiner personenbezogenen Daten hat, die von EHI nicht beantwortet wurden, kann die Datenschutzrichtlinie von EHI konsultiert werden, um weitere Informationen zur Klärung solcher Fragen zu erhalten.
12.3. GUERIN und EHI bewahren die personenbezogenen Daten des Kunden für bestimmte Zeiträume oder zur Erfüllung der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen oder internen Richtlinien auf. Daten, die für einen bestimmten Zweck erhoben wurden, werden nur für diesen Zweck verwendet und nach Ablauf des erforderlichen Zeitraums nicht mehr gespeichert, sobald dieser Zweck erfüllt ist. Inaktive personenbezogene Daten können jedoch weiterhin ausschließlich für statistische Zwecke, Marketing, Archivierung und andere Analysezwecke verwendet werden.
12.4. Der Kunde hat das Recht auf:
· (i) Auskunft über seine personenbezogenen Daten und deren Übertragbarkeit (Datenportabilität);
· (ii) Berichtigung seiner personenbezogenen Daten (falls diese unrichtig oder unvollständig sind);
· (iii) unentgeltlichen und ohne unangemessene Verzögerung erfolgenden Zugriff (gegebenenfalls kontinuierlich und in Echtzeit) auf die durch die Fahrzeugnutzung generierten Daten gemäß der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act);
· (iv) Löschung seiner personenbezogenen Daten, wenn GUERIN oder EHI keine berechtigten Gründe mehr für deren weitere Verarbeitung haben;
· (v) Einschränkung der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten;
· (vi) Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten durch GUERIN oder EHI unter bestimmten Umständen;
· (vii) Einreichung einer Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde.
12.5. Sollte der Kunde Fragen zur Verwendung seiner personenbezogenen Daten haben, sollte er sich in erster Instanz per E-Mail an GUERIN unter privacidade@guerin.com.pt wenden. Zudem kann die vollständige Datenschutzrichtlinie von GUERIN unter www.guerin.pt eingesehen werden.
13. TELEMATIK UND GEOLOKALISIERUNG
13.1. Der Kunde erkennt an, dass das Fahrzeug mit einem Telematik- und Ortungsgerät ausgestattet ist. GUERIN ist der Verantwortliche für die Verarbeitung der über dieses Gerät erhobenen Daten gemäß der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung), der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) und sonstigen geltenden Rechtsvorschriften.
13.2. GUERIN erhebt Telematikdaten zur Gewährleistung ihres Flottenmanagements, einschließlich technischer und mechanischer Daten des Fahrzeugs. Diese Daten beziehen sich ausschließlich auf technische und mechanische Merkmale des Fahrzeugs (wie Momentangeschwindigkeit, Beschleunigung, Bremsvorgänge, Erschütterungen/Aufpralle, mechanische Warnmeldungen, Kilometerstand und Kraftstofffüllstand). In diesem Rahmen werden keine Daten erhoben, die den Kunden identifizieren könnten. Diese Daten werden weder zur kontinuierlichen Überwachung des Kundenverhaltens noch für kommerzielle Zwecke verwendet.
13.3. In Bezug auf die Telematikdaten wird GUERIN insbesondere zu Beginn des Mietvertrags sowie unmittelbar nach dessen Ende den Gesamtkilometerstand des Kilometerzählers (Odómetro) sowie den Kraftstofffüllstand des Fahrzeugs erfassen.
13.4. Die Erhebung von Telematikdaten kann zudem, falls zutreffend, als Beweismittel im Falle von Schadensfällen, Unfällen, Fahrzeugschäden, begründetem Verdacht auf Betrug oder Vertragsverletzung zu folgenden Zwecken verwendet werden:
· a. Verwaltung und Analyse des Schadensfalls;
· b. Klärung der Haftungsfrage;
· c. Schutz des Eigentums von GUERIN;
· d. Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen, einschließlich der Schadensmeldung bei Behörden oder Versicherern.
Der Zugriff auf diese Daten erfolgt nur beim Vorliegen eines rechtfertigenden Ereignisses und niemals zur permanenten Überwachung.
13.5. GUERIN wird ebenfalls die Geolokalisierung des Fahrzeugs (mittels GPS-Technologie) einzig und allein zu folgenden Zwecken erfassen:
· a. Sicherstellung der Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen, wobei der Standort des Fahrzeugs abgefragt werden kann, wenn dieses nicht zum vereinbarten Zeitpunkt, am vereinbarten Ort oder unter den vereinbarten Bedingungen zurückgegeben wird oder ein begründeter Verdacht auf eine Vertragsverletzung besteht;
· b. Schutz der Fahrzeuge bei Raub, Diebstahl, Verschwinden oder bei einer Vertragsverletzung, die gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Beendigung des Vertrags führt;
· c. Bereitstellung von Hilfeleistungen im Falle eines Unfalls, sofern dies vom Kunden angefordert oder verlangt wird;
· d. Empfang automatischer Warnmeldungen, wenn das Fahrzeug die Landesgrenzen überschreitet, sofern der Vertrag das Verlassen des Staatsgebiets ohne vorherige Genehmigung untersagt.
Die Ortungs- und Telematikdaten werden nur zu den in dieser Klausel vorgesehenen Zeitpunkten und Zwecken erhoben. Sie werden nur so lange aufbewahrt, wie es zur Erfüllung dieser Zwecke, zur Verteidigung von Rechten in Gerichtsverfahren oder zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen unbedingt erforderlich ist. Danach werden sie gelöscht oder anonymisiert.
13.6. Die Geolocation-Daten werden einzig und allein zu den in dieser Klausel genannten Zeitpunkten und Zwecken erhoben und gelöscht, sobald deren Erhebung die Erfüllung der im vorstehenden Absatz aufgeführten Zwecke ermöglicht hat.
13.7. GUERIN hat technische und organisatorische Maßnahmen implementiert, um die im Rahmen dieser Klausel erhobenen Daten vor (versehentlicher oder unrechtmäßiger) Zerstörung, versehentlichem Verlust, Veränderung, Verbreitung oder unbefugtem Zugriff zu schützen. Jegliche Fragen hierzu können über privacidade@guerin.com.pt geklärt werden.
13.8. Der Kunde erkennt an, dass das Fahrzeug als „vernetztes Produkt" (produto ligado) vernetzbare Dienste des Herstellers (z. B. Marken-Apps) enthalten kann. Die Verwaltung dieser Daten liegt in der alleinigen Verantwortung des Herstellers und des Kunden, unabhängig von GUERIN.
13.9. Im Rahmen des Data Act gewährleistet GUERIN dem Kunden das Recht auf Auskunft über die durch die Fahrzeugnutzung generierten Daten sowie deren Übertragbarkeit auf Dritte. Dies erfolgt auf Anfrage und sofern technisch machbar, unter Wahrung des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen. – Sie können hier den „Leitfaden zu den Datenrechten des Fahrzeugs (Data Act)" einsehen.
14. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Guerin kann nicht für Verluste oder Schäden haftbar gemacht werden, die dem Kunden entstehen, es sei denn, es liegt vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten seitens Guerin vor.