Häufig gestellte Fragen - FAQ's

Was ist das Mindestalter für die Anmietung eines Fahrzeugs bei Guerin?

Das Mindestalter für das Fahren eines Guerin-Fahrzeugs beträgt 21 Jahre, mit Ausnahme der Gruppen GA, G1A, LA, L1A, LE, HA, H1A, O1, O1A, SPA, SXA und ZA, für die ein Mindestalter von 25 Jahren erforderlich ist.
Fahrer unter 21 Jahren, die seit mehr als 1 Jahr einen Führerschein besitzen, dürfen ebenfalls ein Guerin-Fahrzeug fahren, gegen Zahlung eines Zuschlags, der als Jungfahrerzuschlag bezeichnet wird. Dieser Zuschlag gilt ausschließlich für folgende Gruppen: MI, C, CA, CE, E, EA, J, J1, JA, J1A, SM, SMA, SME, SC, SCA, SCE, FA, F1A, N, NA, 02, 02L, 03, 04, 04A, 05, 05A, 08, 09 und 09A.

Kann das bei Guerin gemietete Fahrzeug von einer anderen Person gefahren werden?

Ja. Guerin erlaubt es anderen Personen, das Fahrzeug zu fahren, sofern sie als zusätzliche Fahrer registriert sind. Zu diesem Zweck muss der Kunde die Aufnahme eines zusätzlichen Fahrers zum Zeitpunkt der Fahrzeugabholung beantragen, wobei folgendes erforderlich ist:

  • Die persönliche Anwesenheit des zusätzlichen Fahrers;
  • Vorlage seines Ausweisdokuments;
  • Vorlage seines Führerscheins.
    Dieser Service hat einen zusätzlichen Preis von 9€ pro Tag, bis zu einem Maximum von 180€ pro Mietvertrag.

Mein Führerschein wurde gestohlen. Kann ich stattdessen eine Diebstahlserklärung vorlegen?

Nein. Guerin akzeptiert keine Diebstahlserklärungen als Ersatz für einen Führerschein. Um das Fahrzeug abholen zu können, muss der Kunde den IMT-Nachweis (Institut für Mobilität und Transport) vorlegen, der die Beantragung eines neuen Führerscheins bestätigt.

Ist ein besonderer Führerschein erforderlich, um ein Guerin-Nutzfahrzeug zu fahren?

Nein. Zum Fahren eines Guerin-Nutzfahrzeugs genügt der normale Pkw-Führerschein; kein zusätzlicher spezifischer Führerschein ist erforderlich.